Wie bekomme ich eine logopädische Behandlung?


Die Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Sie beinhaltet die Untersuchung und Behandlung krankheitsbedingter Kommunikationsstörungen, aber auch Maßnahmen zur Prävention. Die logopädische Behandlung muss von einem Arzt verordnet werden (dies sind in der Regel Kinderärzte, Hals-Nasen-Ohrenärzte sowie Phoniater bzw. Pädaudiologen) und erfolgt in Einzel- oder Gruppentherapie.

Die Kosten einer logopädischen Behandlung werden von den Krankenkassen übernommen, Versicherte über 18 Jahre zahlen ab dem 01.01.2004 pro Verordnung eine Pauschale von 10 EUR und pro erbrachter Leistung eine Zuzahlung in Höhe von 10%. Sie als Versicherte müssen die Zuzahlungen höchstens bis zu 2% ihres Bruttojahreseinkommens leisten (chronisch kranke Menschen: 1%). Daher ist es sinnvoll, die Rechnungen über alle Zuzahlungen bis zum Jahresende aufzubewahren. Die bisher mögliche Befreiung von den Zuzahlungen aufgrund geringen Einkommens ist in dem neuen Gesetz nicht mehr vorgesehen.