Ab 01.01.17: Besondere Verordnungsbedarfe
Zum 01.01.2017 werden die bundesweit gültigen Praxisbesonderheiten von den bundesweit gültigen Besonderen Verordnungsbedarfen abgelöst.
Besondere Verordnungsbedarfe bedeuten, dass Heilmittelverordnungen (Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie) mit entsprechender Diagnose vom Arzt ohne Gefahr eines Regresses ausgestellt werden können.
Korrekt ausgefüllte Verordnungen mit Besonderem Verordnungsbedarf werden vor der Wirtschaftlichkeitsprüfung des Arztes berücksichtigt.
2016_12_14_praxisinformation_heilmittelverordnung_inklusive_diagnoseliste.pdf - 551 kB
Liste der Besonderen Verordnungsbedarfe zum Herunterladen
gemeinsame_liste_bvb_logo.pdf - 119 kB
NEU in 2017: Heilmittel und Co.
ausfuellhilfe-muster14_2017-12-21.pdf - 542 kB
Der Heilmittelkatalog der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie direkt online am PC.
Eine sowohl für Ärzte wie auch Therapeuten informative Seite findet sich im Internet zum Thema Heilmittelregresse: www.heilmittel-regress.de
Screening-Tabellen Stottern für Ärzte
Hier haben wir speziell für Kinderärzte die Screening-Tabellen zur Broschüre „Frühkindliches Stottern – Informationen für Kinderärztinnen und Kinderärzte“ von Sabine Kuckenberg & Christina Lattermann als Download zur Vefügung gestellt. Sie finden diese sowie weitere Informationen mit kostenlosen Downloads auf der Seite www.natke-verlag.de/download.html.
screening-tabellen.pdf - 360 kB
Elternfragebogen SBE-2-KT
Es kommt immer wieder vor, dass Eltern sich Sorgen um die Sprachentwicklung ihrer Kinder im Rahmen der U7, also mit 2 Jahren, machen. Leider differenziert das gelbe U-Heft in diesem Punkt nicht ausreichend genug. Daher wurde der SBE-2-KT entwickelt, um die sprachauffälligen Kinder (Late-Talker) früh zu entdecken und die Eltern entsprechend auffangen zu können.
Nicht immer muss daraus zwingend die Verordnung von logopädischer Behandlungen resultieren, oftmals ist es aber ratsam, die Eltern aufzufangen und zu beraten und bsp. doch eine Verordnung über einige Einheiten auszustellen, damit die Eltern entsprechend Tipps zur Förderung erhalten können.
Zusätzlich sollten diese Kinder dann in Kooperation von LogopädInnen und Kinderärztinnen “unter Beobachtung” bleiben, für den Fall, dass die Sprachentwicklung in dieser hochsensiblen Zeit stagniert. Eine frühzeitige Intervention hilft Kosten zu sparen.
elternfragebogen-frueherkennung.pdf - 28 kB
handbuch-elternfragebogen.pdf - 92 kB
anlagen-elternfragebogen.pdf - 336 kB
sbe-2-kt_russisch.pdf - 104 kB
Eine Interpretation der Ergebnisse bei einer Anwendung übersetzter Versionen ist nur mit Einschränkungen möglich. Diese Versionen wurden nicht in den verschiedenen Sprachen hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit überprüft und normiert. Es müssen deshalb die deutschen Normen herangezogen werden. Insgesamt können die übersetzten Versionen des SBE-2-KT nur einen groben Anhalt über den Sprachentwicklungsstand eines Kindes liefern. Eindeutig sprachentwicklungsverzögerte Kinder lassen sich so von eindeutig unauffälligen trennen. Eine Differenzierung im Grenzbereich ist aber mit Unsicherheiten verbunden.
Elternfragebogen SBE-3-KT
plugin-sbe-3-kt.pdf - 64 kB
plugin-sbe-3-kt_anlagen.pdf - 354 kB
plugin-sbe-3-kt_handbuch.pdf - 148 kB
rundschreiben-kzbv.pdf - 59 kB